Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Anzeigenwesen
Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres in einer Druckschrift erscheinende Anzeige eines Werbungstreibenden gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige, wenn nicht bei Vertragsabschluss ein anderer Beginn vereinbart wird.
Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat.
Die Annahme eines Anzeigen- oder Beilagenauftrages wird nur nach einheitlichen Grundsätzen wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form abgelehnt. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber sofort mitgeteilt.
Der Verleger gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige. Ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen werden dem Auftraggeber unverzüglich zurückgesandt. Der Auftraggeber ist bei ganz oder teilweise unlerslichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige zu einem Ersatzanspruch berechtigt, es sei denn, dass durch die Mängel der Zweck der Anzeige unerheblich beeinträchtigt wird; fehlerhaft gedruckte Kennziffern beeinträchtigen den Zwech der Anzeige nur unerheblich.
Probeabzüge werden nur auf Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermitteltem Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
Kosten für erhebliche Abänderung ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu bezahlen.
Die Rechnung ist nach Rechnungserhalt zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet.
Der Verleger liefert auf Wunsch jeweils sofort nach Erscheinen der Anzeige kostenlos eine vollständige Belegnummer.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verbandes Druck- und Medientechnik.